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Aus Sicht der Banking Regulation and Supervision Agency (BDDK) werden Kryptowährungen

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Wenn Kryptowährungen im Rahmen der Regulierungen der Banking Regulation and Supervision Agency (BDDK) berücksichtigt werden, ist es zunächst wichtig festzustellen, ob sie gemäß dem Gesetz Nr. 5411 über das Bankwesen als Einlagen oder Teilnahmefonds betrachtet werden. Denn im Falle einer Einordnung als Einlagen könnten Privatpersonen für einen bestimmten Anteil ihrer Vermögenswerte von der Einlagensicherung des Savings Deposit Insurance Fund (TMSF) profitieren. Wenn Kryptowährungen in den genannten Bereich aufgenommen werden, müssten Änderungen nicht nur am Bankengesetz, sondern auch an nachfolgenden Regelungen vorgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Verpflichtung der Institutionen, ihre primären und sekundären Systeme im Inland zu betreiben, die in den Vorschriften zum Informationssystem der BDDK festgelegt ist, möglicherweise ein Hindernis für die Regulierung von Kryptowährungen darstellt, die auf dezentralen öffentlichen Blockchain-Netzwerken gehandelt werden.


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