Zurzeit werden Kryptowährungen nicht als Bargeld, Devisen, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Wertgegenstände oder andere Kapitalmarktinstrumente gemäß dem Gesetz Nr. 1567 über den Schutz des Wertes der türkischen Währung und dem darauf basierenden Beschluss Nr. 32 über den Schutz des Wertes der türkischen Währung, Artikel 2, klassifiziert, die Zahlungen in türkischer Währung leisten. Diese Bestimmungen beziehen sich hauptsächlich auf die Verfahren und Grundsätze für den Import und Export von türkischer Währung, Devisen, Wertpapieren und Wertgegenständen und enthalten keine angemessenen Bestimmungen für Kryptowährungen. Wenn Kryptowährungen in unserer Gesetzgebung geregelt werden, wird es äußerst wichtig sein, festzustellen, ob sie unter das Gesetz Nr. 1567 fallen, um zu gewährleisten, dass Einzelpersonen und juristische Personen, die Kryptowährungen in ihren Transaktionen verwenden, keine Sanktionen oder Maßnahmen zu befürchten haben.