Der Beginn der Nutzung von Computern in Banken und insbesondere die Verwendung des Internets für Bankgeschäfte haben neben den Vorteilen, die neue Technologien den Kunden und Banken bieten können, manchmal auch Nachteile in Bezug auf die Sicherheit, die all diese Vorteile beeinträchtigen können. Aufgrund der offenen Struktur des Internets können auch böswillige Dritte auf persönliche Informationen und Kontodetails zugreifen, die nur von der Bank und den Kunden bekannt sein sollten, und unerwünschte Ergebnisse verursachen. Dies hat sowohl Banken als auch Unternehmen, die Technologie entwickeln, dazu veranlasst, bei den von ihnen entwickelten und angebotenen Anwendungen mehr Sensibilität für deren Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe zu zeigen. In diesem Zusammenhang wurden Verschlüsselungsstandards wie SSL und SET entwickelt und technologische Lösungen wie Firewalls wurden implementiert, um Informationen und Dokumente zu schützen. Eine der jüngsten Entwicklungen auf diesem Gebiet ist die Anwendung der "elektronischen Signatur" (e-Signatur), die alle in elektronischer Form durchgeführten Transaktionen betrifft.
Die e-Signatur wird in Artikel 2 der Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999, Nr. 1999/93/EG) definiert als "Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verbunden sind oder logisch damit verbunden sind und zur Identifikation dienen". Auch im türkischen Recht wurde die e-Signatur auf der Grundlage der EU-Richtlinie definiert. Demnach wird die e-Signatur als "Daten definiert, die mit anderen elektronischen Daten verbunden sind oder logisch damit verbunden sind und zur Authentifizierung verwendet werden". Sowohl in der EU als auch in der Türkei wird eine ordnungsgemäß vorbereitete elektronische Signatur als gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift betrachtet, und es wird festgelegt, dass mit einer elektronischen Signatur erstellte Daten als Dokument gelten.
Um die Entwicklung elektronischer Bankdienstleistungen zu fördern und eine solide Infrastruktur zu gewährleisten, sind rechtliche und technische Maßnahmen im Bereich der elektronischen Signatur von großer Bedeutung. Durch die elektronische Signatur können Einzelpersonen oder Banken, die ein elektronisches Dokument oder einen Datensatz erhalten, durch Überprüfung der e-Signatur feststellen, ob das Dokument geändert wurde und ob es im Originalzustand vorliegt. Obwohl es in der EU und der Türkei noch keine vollständig etablierten und beobachtbaren e-Signatur-Anwendungen gibt, befinden sich die Bemühungen in diesem Bereich in einem Testprozess. Zum Beispiel können Bürger in Spanien im Rahmen eines Pilotprojekts alle Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit ihren Steuerzahlungen in elektronischer Form ausfüllen und ihre e-Signaturen zur Sicherheit verwenden. In Bezug auf die Anwendung der elektronischen Signatur sind die EU-Länder, insbesondere Finnland, im Vergleich zu anderen Ländern weiter fortgeschritten. Dank eines von der finnischen Bevölkerungsbehörde entwickelten Systems verfügen seit dem Jahr 2000 alle Bürger über einen digitalen Personalausweis, dessen Sicherheit durch eine e-Signatur gewährleistet wird. Darüber hinaus befasst sich eine in Finnland durchgeführte Studie zur elektronischen Signatur mit Mobiltelefonen und ermöglicht es den Bürgern, ihre Zahlungen oder andere Bankgeschäfte über ihre Telefone abzuwickeln. Dabei werden die Daten mithilfe einer zuvor auf ihren Telefonen installierten Software verschlüsselt und sicher mit einer e-Signatur an die Bank oder das Empfängerunternehmen gesendet. In der Türkei ist die erste und einzige Anwendung im Zusammenhang mit der e-Signatur das von Koçbank im April 2006 gestartete "Digital Signature" -Programm. Mit dieser Anwendung ermöglichte Koçbank das Senden von EFT-, Überweisungs- und ähnlichen Bankanweisungen per E-Mail mit e-Signatur. Das System gewährleistet, dass die Bankanweisung tatsächlich vom Kunden gesendet wurde und dass der Inhalt von der Bank unverändert empfangen wurde. In dem System wird die digitale Signatur mit dem Gerät "mIDentity" ausgeführt, das die Größe eines Schlüsselanhängers hat und nur 13 Gramm wiegt. Mit dem Gerät, das von der Firma Koçnet installiert wurde, können Kunden von einem beliebigen Computer aus, auf den sie Zugriff auf ihr angegebenes E-Mail-Konto haben, jederzeit E-Mails mit e-Signatur senden. Das Gerät, bestehend aus einer Smartcard, einem Smartcard-Lesegerät und einem Speicher, ermöglicht eine sichere Anwendung der e-Signatur im Internet ohne zusätzliche Hardware.