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Die Parteien in der Kreditkartenanwendung

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Natürlich, hier ist die Übersetzung:

In einem Kreditkartensystem gibt es im Wesentlichen drei Parteien: die Institution, die die Kreditkarte ausgibt, den Händler und den Karteninhaber. Heutzutage hat das dreiseitige Kreditkartensystem jedoch praktisch einem erweiterten Fünf-Parteien-System Platz gemacht. Die Parteien dieses Systems sind: die Lizenzgebende Kreditkartengesellschaft, die Bank, die eine Lizenz erhalten hat und Kreditkarten vermarktet, die Bank, die mit dem Händler einen Vertrag abgeschlossen hat (diese kann die Lizenznehmer-Bank sein oder eine andere Bank), der Karteninhaber, der die Kreditkarte von der autorisierten Bank oder dem Finanzinstitut erhält, und die Händler, die einen Vertrag mit einer Bank abgeschlossen haben und die Karte des Inhabers in ihrem Geschäft akzeptieren.

  • Befugte Stellen zur Ausgabe von Kreditkarten Stellen, die befugt sind, Kreditkarten auszugeben, sind Unternehmen wie Visa und Mastercard, die Lizenzen für Kreditkarten vergeben, sowie Banken, die Lizenzen erhalten haben und die Möglichkeit haben, Kreditkarten zu vermarkten. Diese Unternehmen haben verschiedene Verpflichtungen und Rechte. Daher können die Verpflichtungen dieser Unternehmen wie folgt aufgeführt werden:
  • Die Kreditkarte gemäß dem Vertrag an den Inhaber auszuhändigen,
  • Unter bestimmten internationalen Kartenausgabeverträgen sicherzustellen, dass der Karteninhaber in der Lage ist, bei Händlern Waren und Dienstleistungen ohne Barzahlung zu erwerben, und eine geeignete Umgebung dafür zu schaffen,
  • Auf Anfrage Kontoauszüge zu senden,
  • Auf Antrag des Inhabers die Karte in die Liste der gefährdeten, verlorenen oder gestohlenen Karten aufzunehmen und dies in angemessener Form und Zeit an alle Händler zu senden oder das System für diese Karten zu sperren,
  • Die Händler mit den Beträgen der Kreditkartentransaktionen zu belasten.

Die Rechte der Unternehmen, die Kreditkarten ausgeben, sind wie folgt:

  • Bei der Erstanmeldung des Inhabers eine Kartengebühr und eine Eingangsgebühr zu erheben und später eine Verlängerungsgebühr zu verlangen,
  • In bestimmten Fällen die Kartennutzung auszusetzen und die Karte vom Inhaber zurückzufordern,
  • Bei der Ratenzahlung der Kreditkartenschulden oder der Barabhebung mit der Karte sowie bei Zahlungsverzug oder Kontoüberziehung Zinsen oder Gebühren vom Karteninhaber zu verlangen.

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