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Kreditkarteninhaber

StartseiteArtikelBankwesenKreditkarteninhaber

Kreditkartenin Inhaber sind natürliche Personen, deren Befugnisse und Verantwortlichkeiten gemäß den mit den ausstellenden Finanzinstituten oder Banken geschlossenen Verträgen festgelegt wurden und für die ein spezielles Kreditkartenkonto bei der entsprechenden Bank eröffnet wurde, auf das die Karte ausgestellt ist. Personen, die eine Kreditkarte beantragen möchten, müssen zunächst das Kreditkartenantragsformular ausfüllen und unterschreiben. Die andere Vertragspartei, das Finanzinstitut oder die Bank, behalten sich das Recht vor, für die Vergabe einer Kreditkarte auch einen Bürgen oder Garanten zu verlangen. Die Gesamtsumme der Einkäufe, die jeder Karteninhaber mit seinen Karten tätigen kann, darf jedoch nur einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten. Diese Obergrenzen beinhalten auch Bargeldabhebungen und werden basierend auf der Kreditwürdigkeit der Karteninhaber festgelegt. Der Kreditkarteninhaber hat das Recht, sein Kreditlimit wieder zu nutzen, indem er den auf der Abrechnung ausgewiesenen Schuldbetrag begleicht.

Karteninhaber haben zwei Möglichkeiten, ihre entstandenen Schulden zu begleichen. Sie können entweder ihre Schulden sofort begleichen oder, sofern das ausgebende Institut dies ermöglicht, ihre Schulden in Raten gemäß der auf der Abrechnung angegebenen Schulden begleichen. Das "letzte Zahlungsdatum", der normale Zeitpunkt, bis zu dem Inhaber ihre Schulden begleichen können, ist an bestimmten Tagen des vom Kunden bevorzugten Monats, die von den Banken angeboten werden. Wenn Karteninhaber ihre Kreditschulden bis zum letzten Zahlungsdatum vollständig begleichen, wird keine Verzinsung auf die Schulden erhoben. Von Karteninhabern, die einen bestimmten Prozentsatz ihrer Kartenumsätze (den in den Kontoauszügen angegebenen Mindestzahlungsbetrag) begleichen und den Rest finanzieren lassen, werden im folgenden Abrechnungszeitraum Kreditzinsen erhoben. Wenn der in der Abrechnung angegebene Zahlungsbetrag zu einem späteren Zeitpunkt nach dem letzten Zahlungsdatum beglichen wird, wird ein Verzugszins erhoben, während für den Teil, der die den Karteninhabern zugewiesenen Kreditkartenlimits übersteigt, eine Überziehungszinsgebühr erhoben wird.

Die Zinssätze für kreditfinanzierte Ausgaben, die Verzugsgebühren für nicht bis zum letzten Zahlungsdatum beglichene Beträge, die Überziehungszinsen für Ausgaben über den Kreditkartengrenzen, die bei der Erstausgabe, der Verlängerung und der Barabhebung der Karte anfallenden Provisionen und Gebühren sind in den unterschriebenen Verpflichtungserklärungen und Verträgen enthalten und können je nach Bank variieren. Karteninhaber sind verpflichtet, ihre Karten sorgfältig aufzubewahren und das ausgebende Unternehmen unverzüglich über den Verlust oder Diebstahl ihrer Karte zu informieren. Im Falle eines Kartenverlusts oder Diebstahls kann die Haftung des ausgebenden Unternehmens ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung des Kunden anfallen. Die Haftung für mögliche Schäden bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte und die Aufteilung dieser Haftung werden ebenfalls in den unterzeichneten Verpflichtungserklärungen und Verträgen im Voraus festgelegt.

Vertragspartner

Ein weiterer Teilnehmer am Kreditkartensystem sind die Akzeptanzstellen; dies sind natürliche oder juristische Personen, die einen Mitgliedschafts- oder Registrierungsvertrag mit Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen haben und allen Kreditkarteninhabern Waren und Dienstleistungen jeglicher Art anbieten. Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten dieser Unternehmen sind durch den Vertrag begrenzt, den sie mit der entsprechenden Bank oder dem Finanzinstitut unterzeichnen. Diese Unternehmen erwerben von den Banken oder Finanzinstituten, mit denen sie einen Vertrag unterzeichnet haben, ein POS-Gerät, das die Kreditkarten liest und die Abrechnung ermöglicht. Sie erhalten am Ende jedes Abrechnungszeitraums von der Bank oder dem Finanzinstitut, das ihnen diese Terminals zur Verfügung stellt, den Gesamtbetrag der in diesem Zeitraum für Verkäufe über diese Geräte erfassten Beträge.


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