1. **Öffnen der erforderlichen Ports**: Die Ports, die für den FTP-Verkehr benötigt werden, müssen in der Windows-Firewall geöffnet sein. Standardmäßig sind dies die Ports 20 und 21 für FTP-Verbindungen. Für FTP-Server im passiven Modus können jedoch zusätzliche Ports erforderlich sein.
2. **Zugriff auf die Windows-Firewall-Einstellungen**: Gehen Sie zu den Einstellungen der "Windows-Firewall" im Kontrollpanel. Klicken Sie auf "Erweiterte Einstellungen", um die erforderlichen Ports und Protokolle hinzuzufügen.
3. **Erstellen einer eingehenden Regel**: Klicken Sie im Abschnitt "Erweiterte Einstellungen" auf "Neue Regel erstellen", um eine Regel zu erstellen, die eingehende FTP-Verbindungen akzeptiert. Diese Regel wird den eingehenden FTP-Verkehr zulassen, ohne ihn zu blockieren.
4. **Definition von Port und Protokoll**: Definieren Sie in der erstellten Regel, welche Ports und Protokolle akzeptiert werden sollen. Üblicherweise werden für FTP-Verbindungen das TCP-Protokoll und die Ports 20 und 21 verwendet.
5. **Festlegen der Berechtigungen**: Stellen Sie sicher, dass die erstellte Regel für die angegebenen Portnummern und das Protokoll (normalerweise TCP) Berechtigungen gewährt. Dadurch kann der FTP-Server eingehende Verbindungen akzeptieren.
6. **Aktivieren der Regel**: Aktivieren Sie die erstellte Regel und speichern Sie die Einstellungen. Dadurch wird die Windows-Firewall eingehende FTP-Verbindungen akzeptieren und den Zugriff auf den FTP-Server ermöglichen.
7. **Testen**: Überprüfen Sie, ob die Verbindungen korrekt akzeptiert werden, indem Sie einen Test durchführen. Verbinden Sie sich mit dem Server mithilfe eines FTP-Clients und versuchen Sie, eine Datei zu übertragen. Falls Verbindungsprobleme auftreten, überprüfen Sie die Regel erneut und nehmen Sie bei Bedarf Anpassungen vor.
Durch die Konfiguration dieser Regeln in der Windows-Firewall für FTP-Server wird sichergestellt, dass der Server eingehende FTP-Verbindungen sicher verwalten kann. Es ist wichtig, während dieses Vorgangs Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und nur die erforderlichen Berechtigungen zu gewähren.