1. **Öffnen der erforderlichen Ports**: Um den FTP-Verkehr zu ermöglichen, müssen die erforderlichen Ports in der Windows-Firewall geöffnet sein. Standardmäßig sind dies die Ports 20 und 21 für FTP-Verbindungen. Für FTP-Server im passiven Modus können zusätzliche Ports erforderlich sein.
2. **Zugriff auf die Windows-Firewall-Einstellungen**: Gehen Sie zu den Einstellungen der "Windows-Firewall" im Kontrollpanel. Klicken Sie auf "Erweiterte Einstellungen", um die erforderlichen Ports und Protokolle hinzuzufügen.
3. **Erstellen einer eingehenden Regel**: Klicken Sie im Abschnitt "Erweiterte Einstellungen" auf "Neue Regel erstellen", um eine Regel zu erstellen, die eingehende FTP-Verbindungen akzeptiert. Diese Regel wird den eingehenden FTP-Verkehr erlauben und nicht blockieren.
4. **Definition von Port und Protokoll**: Definieren Sie in der erstellten Regel, welche Ports und Protokolle akzeptiert werden sollen. Üblicherweise werden für FTP-Verbindungen das TCP-Protokoll und die Ports 20 und 21 verwendet.
5. **Festlegen der Berechtigungen**: Stellen Sie sicher, dass die erstellte Regel für die angegebenen Portnummern und das Protokoll (normalerweise TCP) Berechtigungen gewährt. Dadurch kann der FTP-Server eingehende Verbindungen akzeptieren.
6. **Aktivieren der Regel**: Aktivieren Sie die erstellte Regel und speichern Sie die Einstellungen. Dadurch wird die Windows-Firewall eingehende FTP-Verbindungen akzeptieren und den Zugriff auf den FTP-Server ermöglichen.
7. **Testen**: Überprüfen Sie, ob die Verbindungen korrekt akzeptiert werden, indem Sie einen Test durchführen. Verbinden Sie sich mit dem Server mithilfe eines FTP-Clients und versuchen Sie, eine Datei zu übertragen. Falls Verbindungsprobleme auftreten, überprüfen Sie die Regel erneut und nehmen Sie bei Bedarf Anpassungen vor.
Das Zulassen von FTP-Verbindungen in der Windows-Firewall ermöglicht einen reibungslosen Betrieb des FTP-Servers und ermöglicht es Benutzern, Dateien zu übertragen. Bei der Durchführung dieses Vorgangs ist es wichtig, Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen und nur die erforderlichen Berechtigungen zu gewähren.